... hat der Klage der Organisatoren von "Dügida" um die Rechtsradikale Melanie Dittmer, vertreten durch ihren nachweislich der rechtsextremen Szene zugehörigen Anwalt Dr. jur. Björn Clemens aus Düsseldorf, stattgegeben. Ein Mann, der Typen wie den NPD-Mann Udo Pastörs und den Burschenschafter Norbert Weidner, ebenfalls mit engsten Verbindungen zur neonazistischen Szene Deutschlands, verteidigt hat. Ein ehemaliger Republikaner.
Laut Einstweiliger Anordnung der Präsidentenkammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf von Freitagabend (09.01.15) ist es Oberbürgermeister Thomas Geisel nunmehr untersagt, die BürgerInnen der Stadt in seiner Funktion als oberster Repräsentant der Landeshauptstadt zum Protest gegen "Dügida" am kommenden Montag aufzurufen. Gleichzeitig wurde ihm untersagt, lokale Unternehmen zur Abschaltung der Beleuchtung aufzufordern sowie die Beleuchtung städtischer Gebäude abzuschalten.
Unter dem Motto "#nodügida - Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger für Demokratie und Vielfalt - Mit rheinischer Toleranz gegen Ausgrenzung und Hass" hat das breite Aktionsbündnis mit Namen "Düsseldorfer Appell" zur zweiten Gegendemonstration aufgerufen, ein Bündnis aus Politik, Kirche, Kultur & Sport innerhalb der Düsseldorfer Stadtgesellschaft. Wie diese Organisatoren und Initiatoren betont Thomas Geisel auf der offiziellen Homepage der Stadt: "Das ist das richtige Signal, dass in Düsseldorf kein Platz für das Schüren dumpfer Ängste und Ressentiments ist. Düsseldorf ist eine weltoffene Stadt, in der jeder willkommen ist".
(c) Humanität Respekt Vielfalt |
Unterstützt werden Geisel und #nodügida auch von der hervorragend aufgestellten und strukturierten Initiative "Düsseldorfer Sport und Kultur für Humanität, Respekt und Vielfalt", ins Leben gerufen von Boris Bartels (dreimarketing) und Andreas Dahmen (Düsseldorf Festival). Sie bekunden Solidarität mit dem "Düsseldorfer Appell" und dessen Aufruf zur FRIEDLICHEN Gegendemonstration und haben an öffentliche Gebäude wie z.B. die Deutsche Oper am Rhein große Banner gehängt.
"Humanität, Respekt und Vielfalt sind nicht nur unabdingbare Bestandteile in den Bereichen Kultur und Sport, sondern auch Kern eines menschlichen Leitbildes für ein positives Miteinander und eine offene multiethnische Gesellschaft" heißt es dazu in der am Freitag vorgelegten Presseerklärung.
Nun bleibt also noch festzustellen, dass Thomas Geisel zu keiner Zeit etwa zu einer kriminiellen Handlung aufgerufen hätte, er bittet (!!!) seine DüsseldorferInnen jedoch, sich diesem großartigen Zusammenschluss gegen Rechtspopulismus, Extremismus, Rassismus und Ausgrenzung, gegen Intolereanz und Fremdenfeindlichkeit anzuschließen.
So, wie es auf den offiziellen Seiten des Landes Sachsen der Ministerpräsident Tillich getan hat. Wie es die Dresdner Oberbürgermeisterin Orosz auf der Homepage ihrer Stadt getan hat. Der Kölner OB Jürgen Roters auf koeln.de. Erstaunlicherweise wurde in keinem dieser Fälle irgendein Verwaltungsgericht tätig. Und schon gar nicht ist vorstellbar, dass sich der Oberbürgermeister und Mensch Thomas Geisel von Richtern sein Denken und Handeln als Mensch UND Amtsperson vorschreiben lassen und damit einer rechtslastigen Bewegung und deren Entwicklung innerhalb der Stadt gegen seinen Willen Vorschub leisten muss. Lässt man den Spruch des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf für das ganze Land gelten, so hätten auch die Stadtoberhäupter von Stuttgart, München und Freiberg, die ihre Mitbürger ebenfalls zu Gegendemonstrationen aufgerufen haben, geltendes Recht verletzt...
Und auf der offiziellen Seite der Bundeskanzlerin heißt es:
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte in ihrer Neujahrsansprache Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich den Protesten der Pegida nicht anzuschließen.
Danach wird Bundeskanzlerin Angela Merkel wie folgt zitiert:
"Folgen Sie denen nicht, die dazu aufrufen! Denn zu oft sind Vorurteile, ist Kälte, ja, sogar Hass in deren Herzen", so Merkel.
Und auf der offiziellen Seite der Bundeskanzlerin heißt es:
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte in ihrer Neujahrsansprache Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich den Protesten der Pegida nicht anzuschließen.
Danach wird Bundeskanzlerin Angela Merkel wie folgt zitiert:
"Folgen Sie denen nicht, die dazu aufrufen! Denn zu oft sind Vorurteile, ist Kälte, ja, sogar Hass in deren Herzen", so Merkel.
"Heute rufen manche montags wieder 'Wir sind das Volk'. Aber tatsächlich meinen Sie: Ihr gehört nicht dazu – wegen Eurer Hautfarbe oder Eurer Religion", erläuterte die Bundeskanzlerin und betonte, es sei selbstverständlich, Menschen zu helfen, die bei uns Zuflucht suchten. "Das ist vielleicht das größte Kompliment, das man unserem Land machen kann: dass die Kinder Verfolgter hier ohne Furcht groß werden können."
Deutliches Zeichen gegen Pegida
Der Leverkusener Ratsherr Peter Ippolito schrieb dazu die bemerkenswerten Sätze:
"Die Amtsträgereigenschaft von Thomas Geisel verbietet ihm nach Auffassung des Gerichtes den politischen Kampf gegen Rassismus.
"Die Amtsträgereigenschaft von Thomas Geisel verbietet ihm nach Auffassung des Gerichtes den politischen Kampf gegen Rassismus.
Wenn ein vom Volk gewählter Oberbürgermeister seine Auffassung zu diesem Thema nicht offiziell, auch und gerade als Stadtoberhaupt öffentlich machen darf, dann wird die Idee der kommunalen Selbstverwaltung ad absurdum geführt.
Wo Recht zu Unrecht wird, wird friedlicher Widerstand zur Pflicht. Ich bin als Leverkusener Ratsmitglied auch Amtsträger und sage, Düsseldorfer macht das Licht aus, überall da, wo es ungefährlich möglich ist."
Und Dirk Neubauer von report-D kommentiert die Entscheidung wie folgt:
"Zweitens: Im vorliegenden Fall haben sich Düsseldorfer Verwaltungsrichter an der eigenen Unabhängigkeit berauscht. Zur Ausnüchteriung sei Ihnen die Lektüre eines Papiers der offenbar in Vergessenheit geratenen autonomen Arbeitsgruppe „Qualitätsdiskussion in der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ empfohlen. Besetzt ausschließlich mit Verwaltungsrichtern. Das stammt aus den Jahren 2005/2006. Unter Punkt 3.2 werden selbst so wunderbar unabhängige, allem irdischen enthobene Verwaltungsrichter an den Gewaltenteilungsgrundsatz erinnert. Wörtlich heißt es da:
Der Richter ist sich des Interpretationsspielraums bei der Gesetzesauslegung bewusst und nimmt diese Aufgabe mit Hilfe der Auslegungsregeln verantwortungsvoll wahr. Dabei erkennt er die Grenzen, die sich aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz ergeben. Er hat die Beurteilungs- und Ermessensspielräume der Verwaltung zu respektieren und darf in diese Spielräume nicht durch aus seiner Sicht sachgerechtere Regelungen eingreifen. Ebenso widersteht er der Versuchung, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen.
Gegen ihre eigenen Grundsätze haben die Düsseldorfer Verwaltungsrichter verstoßen. Mit ihrer falschen Entscheidung."
Und Dirk Neubauer von report-D kommentiert die Entscheidung wie folgt:
"Zweitens: Im vorliegenden Fall haben sich Düsseldorfer Verwaltungsrichter an der eigenen Unabhängigkeit berauscht. Zur Ausnüchteriung sei Ihnen die Lektüre eines Papiers der offenbar in Vergessenheit geratenen autonomen Arbeitsgruppe „Qualitätsdiskussion in der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ empfohlen. Besetzt ausschließlich mit Verwaltungsrichtern. Das stammt aus den Jahren 2005/2006. Unter Punkt 3.2 werden selbst so wunderbar unabhängige, allem irdischen enthobene Verwaltungsrichter an den Gewaltenteilungsgrundsatz erinnert. Wörtlich heißt es da:
Der Richter ist sich des Interpretationsspielraums bei der Gesetzesauslegung bewusst und nimmt diese Aufgabe mit Hilfe der Auslegungsregeln verantwortungsvoll wahr. Dabei erkennt er die Grenzen, die sich aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz ergeben. Er hat die Beurteilungs- und Ermessensspielräume der Verwaltung zu respektieren und darf in diese Spielräume nicht durch aus seiner Sicht sachgerechtere Regelungen eingreifen. Ebenso widersteht er der Versuchung, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen.
Gegen ihre eigenen Grundsätze haben die Düsseldorfer Verwaltungsrichter verstoßen. Mit ihrer falschen Entscheidung."
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Thomas Geisel selbst sagte nach dem Richterspruch am Samstag:
"Es geht hier um Grundzüge unserer Wertegemeinschaft. Mein Verständnis der grundgesetzlichen Ordnung in unserem Gemeinwesen ist, dass es dem obersten Repräsentanten dieser Stadt möglich sein muss, gegen Intoleranz, gegen Ausgrenzung und gegen das Schüren von Ängsten und Ressentiments aufzurufen. Ich habe nicht vor, mich - von wem auch immer - zu einem seelenlosen Technokraten machen zu lassen."
Und genau deshalb haben wir ihn gewählt, einen Mann, der weiß, was er will, der seine Meinung nicht nur sagt, sondern auch zu dem Gesagten steht. Einen Oberbürgermeister mit Rückgrat! Ich persönlich hoffe, dass Geisel die Einstweiligen Anordnung tatsächlich nicht akzeptiert, sondern in die nächste Instanz geht.
http://www.duesseldorf.de/
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